Strahlenschutzberatung & Medizinphysik

🌟 Neue Strahlenschutzvorschriften? Kein Problem! 🌟

Seit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) im Mai 2017 und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) am 31.12.2018 gibt es umfassende Veränderungen im Strahlenschutz – vor allem bei ionisierender Strahlung wie Röntgenstrahlung und Strahlung aus radioaktiven Quellen.

⚕️ Medizinphysikexperten (MPE) für Ihre Sicherheit

Ab dem 31.12.2018 ist für bestimmte Röntgengeräte (z. B. CT, Angiographie) ein Medizinphysikexperte (MPE) gesetzlich vorgeschrieben. Für bestehende Geräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022. Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen sicher und zuverlässig umzusetzen.

💼 Volle Konzentration auf Ihre Patienten

Unser Service ermöglicht es Ihnen, sich auf die Patientenversorgung zu konzentrieren. Wir stellen sicher, dass die Vorgaben des Strahlenschutzrechts erfüllt werden – für die Sicherheit Ihrer Patienten und Ihres Teams.

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