🌟 Neue Strahlenschutzvorschriften? Kein Problem! 🌟
Seit dem Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) im Mai 2017 und der neuesten Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) am 31.12.2018 stehen wir vor weitreichenden Veränderungen im Bereich des Strahlenschutzes, insbesondere bei ionisierender Strahlung wie Röntgenstrahlung und Strahlung aus radioaktiven Quellen.
⚕️ Medizinphysikexperten (MPE) für Ihre Sicherheit ⚕️
Wir sorgen dafür, dass Sie den neuen Anforderungen gerecht werden! Ab dem 31.12.2018 ist für die Röntgendiagnostik ein MPE für bestimmte Gerätetypen und Anwendungen wie CT und Angiographie zwingend vorgeschrieben. Für bereits bestehende Geräte haben Betreiber bis zum 31.12.2022 Zeit, einen MPE bei der zuständigen Behörde nachzuweisen.
💼 Volle Konzentration auf Ihre Patienten 💼
Mit unserem Service können Sie sich voll und ganz auf die Arbeit mit Ihren Patienten konzentrieren, während wir sicherstellen, dass die Bestimmungen des neuen Strahlenschutzrechts erfüllt werden. Ihre Sicherheit und die Ihrer Patienten stehen bei uns an erster Stelle!
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